Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, der Realschule und der Wirtschaftsschule, die die 9. bzw. 10. Klasse voraussichtlich nicht bestehen und  bei denen die Gefahr besteht, den mittleren Schulablschluss nicht zu erreichen, sollten sich dieser besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. Für Schülerinnen und Schüler mit insgesamt befriedigenden Noten ist dies nicht erforderlich.

Bewerberinnen und Bewerber müssen mindesten in der 9. Jahrgangsstufe sein. Der Antrag muss unter Angabe der gewählten Fächer bis zum 1. März des Prüfungsjahres gestellt werden. Informationen zum konkreten Anmeldeverfahren erhalten die Bewerberinnen und Bewerber an der Schule, die sie aktuell besuchen oder an der Schule die die Prüfung durchführt.

Termine für mündliche und praktische Prüfungen werden von der jeweiligen Mittelschule festgelegt.

Folgende Fächer werden geprüft:

Fach Art der Prüfung
Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache schriftlich
Mathematik schriftlich
zwei Fächer aus: Englisch bzw. Muttersprache schriftlich und mündlich
Natur und Technik schriftlich
Geschichte/Politik/Geographie schriftlich
oder ein Fach aus: – Englisch bzw. Muttersprache oder
– Natur und Technik oder
– Geschichte/Politik/Geographie

UND Projektprüfung

ein Fach aus: Religion, Ethik, Islamischer Unterricht schriftlich
Sport schriftlich oder mündlich und praktisch
Musik oder Kunst
Informatik, Informatik und digitales Gestalten schriftlich und praktisch
Buchführung schriftlich

Die Leistungsanforderungen richten sich nach dem gültigen Lehrplan der bayerischen Mittelschule und umfassen den Stoffbereich der 9. Jahrgangsstufe2.

Jahresfortgangsnoten werden in der Festlegung der Gesamtnoten nicht mit einbezogen. Zur Errechnung der Gesamtbewertung wird die gewichtete Summe aus den erzielten Einzelnoten durch 9 geteilt. Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule.

 

Informationen zu Lehrplan- und Prüfungsinhalten finden Sie unter www.lehrplanplus.bayern.de